Technische Fertigung · Südtirol

EU-Konformitätserklärungen und technische Nachweise vorbereiten

Die Ausgangslage

Produktdaten, Aufträge, technische PDFs und Nachrichten liegen oft in verschiedenen Ablagen. Für jede Konformitätserklärung werden Angaben erneut zusammengesucht, verglichen und in eine Vorlage übertragen.

Wie wir das lösen

Alpino AI extrahiert Daten aus PDFs, Nachrichten und ERP-Exporten, strukturiert die vorab festgelegten Pflichtfelder und markiert fehlende Angaben, Widersprüche und nicht belegte Werte vor der Erstellung eines Dokumententwurfs.

Was es bringt

Jede Angabe bleibt auf ihre Quelle und den verwendeten Versionsstand zurückführbar. Das verkürzt die manuelle Vorbereitung, ohne fachliche Prüfung, Freigabe oder Unterschrift aus dem Unternehmen herauszunehmen.

Erkennen Sie einen ähnlichen Prozess in Ihrem Betrieb?

Wenn dieser Anwendungsfall nah an Ihrem Alltag ist, prüfen wir gemeinsam Datenlage, Aufwand und einen realistischen ersten MVP.

Warum KI-Projekte funktionieren

Wenn ein Dokument aus mehreren Quellen entsteht

Eine Konformitätserklärung sieht am Ende oft nach einer überschaubaren Vorlage aus. Die dafür benötigten Angaben liegen in einem Betrieb aber selten an einer Stelle: in Produktstammdaten, Aufträgen, technischen Datenblättern, Lieferantendokumenten, Nachrichten und ERP-Exporten.

Die eigentliche Arbeit besteht deshalb nicht nur im Ausfüllen eines PDFs. Zuerst muss geklärt werden, welche Information zu welcher Variante und welchem Auftrag gehört, ob Einheiten zusammenpassen und ob jede Aussage durch eine Quelle oder einen freigegebenen Baustein belegt ist.

Alpino AI bereitet diesen Ablauf strukturiert vor. Das Ergebnis ist ein prüfbarer Entwurf – keine automatisch erteilte rechtliche Freigabe.

Was Alpino AI vorbereitet

Je nach Dokumenttyp und freigegebenem Regelset kann die Lösung:

  • Angaben aus PDFs, Nachrichten, Formularen und ERP-Exporten einlesen,
  • Produkt-, Auftrags- und Verpackungsdaten in einem einheitlichen Schema zusammenführen,
  • vorab definierte Pflichtfelder strukturieren, zum Beispiel Bezeichnung, Variante, Maße, Material, Menge oder Verpackungsfunktion,
  • fehlende Angaben, uneinheitliche Einheiten und widersprüchliche Werte markieren,
  • zu jedem Feld die Herkunft aus Dokument, System und Version nachvollziehbar halten,
  • den verwendeten Regelwerks- und Template-Stand speichern und
  • aus einer freigegebenen Vorlage einen Dokumententwurf zur fachlichen Prüfung erzeugen.

Fehlt ein Wert, bleibt das Feld offen. Die Lösung ergänzt keine technische Tatsache, nur damit eine Vorlage vollständig aussieht.

Ein klarer Ablauf für wiederkehrende Nachweise

Ein sinnvoller Prozess besteht aus sechs abgegrenzten Schritten:

  1. Dokumenttyp und Regelset festlegen: Welche Erklärung oder welcher technische Nachweis soll vorbereitet werden? Welche Vorlage, Pflichtfelder und freigegebenen Textbausteine gelten?
  2. Quellen einlesen: Aufträge, Produktstammdaten, technische PDFs, Nachrichten und ERP-Daten werden dem konkreten Fall zugeordnet.
  3. Angaben extrahieren und strukturieren: Relevante Werte werden übernommen, normalisiert und mit ihrer Quelle verknüpft.
  4. Plausibilität prüfen: Fehlende Pflichtfelder, Widersprüche, unklare Varianten und nicht belegte Angaben werden sichtbar gemacht.
  5. Entwurf erzeugen: Die geprüften Informationen werden in das freigegebene Template übertragen; Regelwerks- und Versionsstand bleiben dokumentiert.
  6. Fachlich prüfen und ablegen: Die zuständige Person ergänzt, korrigiert, gibt frei und unterschreibt. Erst danach wird die finale Fassung als PDF abgelegt.

Was die PPWR ab dem 12. August 2026 bedeutet

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Das bedeutet nicht, dass jede Anforderung für jede Verpackung am selben Tag identisch greift. Der konkrete Anwendungsbereich, die Rolle im Wirtschaftsverkehr und spätere Anwendungszeitpunkte beziehungsweise ergänzende Rechtsakte müssen jeweils geprüft werden.

Für Verpackungen, die von den einschlägigen Pflichten erfasst sind, verweist Artikel 15 Absatz 2 unter anderem auf die Konformitätsbewertung nach Artikel 38 und die technische Dokumentation nach Anhang VII. Nach nachgewiesener Konformität ist die EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 auszustellen; Anhang VIII gibt dafür die Struktur vor.

Wer welche Erklärung abgeben und welche Unterlagen bereithalten muss, hängt von der Rolle des Unternehmens, der Verpackungsart und der Lieferkette ab. Eine allgemeine Aussage wie „der Verpacker ist immer verantwortlich“ wäre deshalb zu pauschal.

Die fachliche Einordnung bleibt beim verantwortlichen Unternehmen oder einer von ihm beauftragten fachkundigen Stelle. Alpino AI kann die dafür benötigten Informationen auffindbar, strukturiert und versioniert vorbereiten.

Für wen in Südtirol der Ansatz interessant ist

Der Use Case passt besonders zu Südtiroler Betrieben, bei denen technische oder verpackungsbezogene Nachweise regelmäßig in ähnlicher Form entstehen:

  • Druck- und Packaging-Betriebe,
  • technische Fertigung sowie Maschinen- und Anlagenbau,
  • Hersteller von Komponenten,
  • Unternehmen mit vielen Produktvarianten und Lieferantendokumenten und
  • Importeure oder Hersteller mit Lieferketten nach Italien und in andere EU-Länder.

Entscheidend ist nicht die Branche allein. Ein Pilot lohnt sich dort, wo wiederkehrende Dokumente aus mehreren Quellen entstehen und ein klarer Prüf- und Freigabeprozess vorhanden ist.

Was die Lösung ausdrücklich nicht macht

Alpino AI bietet in diesem Prozess keine Rechtsberatung. Die Lösung:

  • klassifiziert ein Produkt nicht automatisch rechtlich,
  • entscheidet nicht selbst, welche Rechtsgrundlage oder Norm gilt,
  • erfindet keine fehlenden Werte, Prüfberichte oder Quellen,
  • bestätigt nicht eigenständig die Konformität,
  • erteilt keine automatische rechtliche Freigabe und
  • setzt keine Unterschrift an die Stelle der verantwortlichen Person.

Sie erhalten einen nachvollziehbaren Dokumententwurf mit offenen Punkten und Quellen. Die fachliche Bewertung, Freigabe und Verantwortung bleiben dort, wo sie hingehören: im Unternehmen.

So kann ein Pilot starten

Für den Einstieg reicht ein einzelner Dokumenttyp mit einer freigegebenen Vorlage, einem abgegrenzten Regelset und 10 bis 20 historischen oder neuen Testfällen. Gemeinsam werden Pflichtfelder, Datenquellen, Prüfregeln und Freigaberollen festgelegt.

Gemessen werden können anschließend die Erstellungszeit, die Zahl der Rückfragen, fehlende Angaben und Korrekturen vor der Freigabe. Erst wenn dieser begrenzte Ablauf zuverlässig funktioniert, sollten weitere Varianten, Dokumenttypen oder Systemanbindungen dazukommen.

Rechtsstand und Quellen

Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite beziehen sich auf den recherchierten Stand vom 12. August 2026. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder technische Prüfung.

Wenn Sie einen wiederkehrenden Dokumentenprozess in Ihrem Betrieb prüfen möchten, lassen Sie uns ein 30-Minuten-Erstgespräch vereinbaren.

Dieser Anwendungsfall basiert auf einem realen Kundenprojekt. Branche und Region sind genannt, der Betrieb selbst bleibt anonym.